Datenschutzmanagement
Rundum Sorglos Paket
Datenschutz nimmt für Unternehmen eine ähnliche Stellung ein wie der Brandschutz beim Hausbau. Die Datenschutzbestimmungen sind streng, komplex und unterliegen einer hohen Dynamik bei gesetzlichen Änderungen, die in gewisser Frist im Unternehmen umgesetzt werden müssen. Profitieren Sie von unserer Expertise!
9
Jahre Erfahrung
1638
zufriedene Kunden
5,0
Sterne auf Google
Unsere Leistungen im Überblick:
Datenschutzmanagement
Professionelle Unterstützung beim Datenschutz
Unternehmen können von einem erfahrenen externen Datenschutzbeauftragten profitieren, der gezielt beim Aufbau und der Umsetzung eines DSGVO-konformen Datenschutzmanagements hilft. Dadurch wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Anforderungen effizient und zeitnah erfüllt werden.
Neue Anforderungen durch das Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 250 bzw. 50 Beschäftigten eine Meldestelle für Hinweisgeber einrichten. Diese Maßnahme ist notwendig, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und Bußgelder zu vermeiden. Externe Dienstleister bieten professionelle Lösungen, um diese Anforderungen effektiv umzusetzen.
Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten
Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogene Daten verarbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies ist entscheidend, um potenziell hohe Bußgelder zu vermeiden und die Datenschutzanforderungen korrekt umzusetzen.
Umfassende Dienstleistungen eines Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Unternehmen nicht nur Beratung zur Einhaltung der DSGVO, sondern auch umfassende Prüfungen, Mitarbeiterschulungen und Unterstützung bei der Einrichtung von Meldestellen für Hinweisgeber. So wird die Datenschutzkonformität auf allen Ebenen des Unternehmens gewährleistet.
Sie haben Ihr Datenschutzmanagement aufgebaut oder stehen mit Ihrer Datenschutzorganisation noch ganz am Anfang und brauchen fachlichen Rat und Unterstützung? Dann holen Sie sich am besten mit einem externen Datenschutzbeauftragten von uns mit langjähriger Praxiserfahrung als persönliche Ansprechperson direkt ins Haus. Wir arbeiten schnell, effektiv und kompetent mit Hilfe unserer Datenschutzpakete, Coachings und Schulungen für alle Mitarbeitenden, die mit sensiblen Daten arbeiten.
Herausforderung angenommen: Datenschutzmanagement gemäß DSGVO
Die seit Mai 2018 europaweit für jedes Unternehmen geltende Datenschutz-Grundverordnung DSGVO soll dafür sorgen, dass Privatpersonen durch strengere Dokumentationspflichten für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten besser geschützt werden. Das betrifft beispielsweise Kundendaten, Nutzer-Tracking, Newsletter, Werbung auf Social-Media-Kanälen oder die eigene Datenschutzerklärung. Im Prinzip geht es jedoch um alle Daten, die erhoben und verarbeitet werden.
Durch die DSGVO werden Unternehmen verpflichtet, die Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden zu dokumentieren, zudem wurden die Informationspflichten deutlich erweitert. Mit der Hilfe unserer Datenschutz Beratung werden Sie optimale Prozesse zum gezielten Aufbau einer der DSGVO genügenden Datenschutzorganisation und zur Erfüllung Ihrer Informationspflichten implementieren. Damit sind sie rechtlich abgesichert und können z. B. Auskunftsersuche und Beschwerden schneller beantworten.
Unser Konzept
Ihre Vorteile
ganzheitliche Beratung- für kleine- bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen
Qualitäts- und Risikomanagement
Private- und betriebliche Notfallplanung
Ob bei uns im MittelstandsWerk®, bei Ihnen vor Ort oder volldigital. Wir analysieren die Situation von Ihnen und Ihrem Unternehmen, und entwerfen ein Konzept, dass perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Alles aus einer Hand – für alles, was Sie benötigen
Termin vereinbarenBußgeld vermeiden: In diesen Fällen sind Datenschutzbeauftragte Pflicht
Jedes Unternehmen, in dem mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss gemäß Artikel 37 ff. DSGVO eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen. Unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigter Personen sind Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zudem verpflichtet, wenn eine der Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten wenn
- sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutzfolgeabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen, oder
- sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten, §§ 5, 38 BDSG in Ergänzung zu Artikel 37 DSGVO.
- ihre Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht und deren Art, Umfang und/oder Zweck eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht.
- ihr Kerngeschäft in der umfangreichen Datenverarbeitung besonderer Kategorien (gemäß Artikel 9 und 10 DSGVO) besteht, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen.
Kommen Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen nicht nach, droht ihnen eine Geldbuße. Die Aufsichtsbehörden können bei einem solchen Verstoß ein Bußgeld von bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängen (Artikel 83 Absatz 4 DSGVO).
Viele Tücken stecken im Detail bzw. im Kleingedruckten. Wir verschaffen Unternehmen beim Datenschutz Rechts- und Handlungssicherheit.
Welcher Service passt zu Ihnen?
Guter Service bedeutet für jeden etwas anderes. Bei uns können Sie die für Sie wichtigen Punkte selbst wählen und wir passen unsere Beratung und unsere Service-Leistungen an Ihre Bedürfnisse an.
Buchen Sie sich Ihren Kennenlern-Termin und wir schauen gemeinsam welche Zusammenarbeit am besten passt.
Whistleblowing: Haben Sie schon eine Meldestelle für Hinweisgeber/innen eingerichtet?
Seit dem 2. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, die die EU-Richtlinie für Whistleblowing in nationales Recht umsetzt. Demnach sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sowie öffentliche und kirchliche Stellen ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle für Hinweisgeber/innen betreiben. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie umgehend eine Meldeverfahren umsetzen. Hierbei unterstützen wir Sie gern. Als externer Dienstleister betreiben wir Ihre interne Hinweisgebermeldestelle.
Datenschutz im Unternehmen: Wir schützen Ihr Unternehmen mit unserem Know-how!
Das macht ein/e DSB
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften. Er berät und unterrichtet das Unternehmen, erstellt wichtige Konzepte wie Datenschutz-, Berechtigungs- und Löschkonzepte und prüft die Einhaltung der DSGVO. Zudem überwacht er die Umsetzung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, arbeitet mit den Aufsichtsbehörden zusammen und bietet Beratung bei Datenschutzvorfällen. Der DSB prüft das Verarbeitungsverzeichnis, bewertet die Verfahren auf Konformität mit der DSGVO und entwickelt einen Maßnahmenkatalog, um den Datenschutz im Unternehmen sicherzustellen.
Einrichtung einer Meldestelle für Hinweisgeber/innen
Ein externer Dienstleister bietet eine Meldestelle für Hinweisgeber/innen an, die als neutrale Anlaufstelle dient. Anonyme Hinweise werden angenommen und die Identität des Hinweisgebers bleibt geschützt. Es werden verschiedene Kommunikationswege bereitgestellt, darunter eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postadresse, um Hinweise sicher entgegenzunehmen.
Das Sagen unsere Kunden über uns
Bereit für Ihr Rundum Sorglos Paket?
Jede erfolgreiche Beratung und Unternehmensentwicklung braucht ein tragfähiges Konzept. Für uns sind sowohl Ausgangs- als auch Mittelpunkt unsere Kundinnen und Kunden und ihre individuellen Bedürfnisse und Ambitionen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.